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VORSTAND DES RICHTERBUNDES M-V Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus
a) der/dem Vorsitzenden,
b) der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und
c) mindestens zwei, maximal fünf Beisitzern.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Richterbundes M-V, vertritt ihn nach innen und außen und nimmt die Interessen seiner Mitglieder wahr. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich, darunter die/der Vorsitzende oder die/der stellvertretende Vorsitzende, vertreten. Die Amtsperiode beträgt 2 Jahre.
Zum Vorstand wurden am 13. November 2023 gewählt: