
Sie sind hier:
Wer kann Mitglied werden?
a) Mitglieder des Richterbundes Mecklenburg-Vorpommern können werden:
Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die im Land Mecklenburg-Vorpommern tätig sind, waren, oder hier ihren ständigen Wohnsitz haben.
b) Ehrenmitgliedschaft:
Durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes können Personen, die sich besonders für die Förderung des Richterbundes M-V und/oder seiner Aufgaben verdient gemacht haben, den Status des Ehrenmitglieds erhalten. Ehrenmitglieder sind für den Vorstand nicht wählbar.
c) Fördermitglieder:
Mitglieder des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR) können als Fördermitglied Mitglieder des Vereins werden. Fördermitglieder sind nicht für den Vorstand wählbar.
Moritz Thielicke
Vorsitzender