19.01.26

Richterbund MV

Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

a) Mitglieder des Richterbundes Mecklenburg-Vorpommern können werden:
 
Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die im Land Mecklenburg-Vorpommern tätig sind, waren, oder hier ihren ständigen Wohnsitz haben.
 
b) Ehrenmitgliedschaft:
 
Durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes können Personen, die sich besonders für die Förderung des Richterbundes M-V und/oder seiner Aufgaben verdient gemacht haben, den Status des Ehrenmitglieds erhalten. Ehrenmitglieder sind für den Vorstand nicht wählbar.
 
c) Fördermitglieder:
 
Mitglieder des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR) können als Fördermitglied Mitglieder des Vereins werden. Fördermitglieder sind nicht für den Vorstand wählbar. 

 

Ansprechpartner

Bild von Moritz Thielicke Moritz Thielicke Vorsitzender
Telefon0385 – 5404 2350 Fax 0385 – 5404 2005 E-Mail thielicke@richterbund.info