Presseerklärung vom 26.04.2021

Richterbund Mecklenburg-Vorpommern kritisiert fehlende Vorbereitung der Impfkampagne für Justizmitarbeiterinnen und -mitarbeiter

Der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Impfangebote für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzugs, mahnt aber die ausstehende Vorbereitung der Impfkampagne auch für die weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz an.

Auch Richter und Staatsanwälte dürfen durch ihre Tätigkeit keinem vermeidbar erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt werden. Seit einem Jahr arbeitet die Justiz unter erschwerten Bedingungen. Auch wenn in einigen Bereichen Homeoffice und Videoverhandlungen möglich sind, so ist in vielen Bereichen Publikumsverkehr unabdingbar. Dies gilt insbesondere im Strafrecht, wo Hauptverhandlungen in Präsenz, oftmals auch mit einer Vielzahl von Beteiligten, Angeklagten, Schöffen und der Öffentlichkeit durchgeführt werden müssen. In Familiensachen sind Eltern, Kinder und Jugendämter anzuhören. Für Richter und Staatsanwälte fehlt eine Perspektive. Impfangebote erhalten haben bisher nur die Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter, dies aber auch nur aufgrund eigener Initiative mit Unterstützung des Richterrates.

Während in anderen Bundesländern und anderen Bereichen der Landesverwaltung zumindest die Impfbereitschaft abgefragt wurde und Impflisten erstellt werden, ist hierzu aus dem Justizministerium in Schwerin nichts zu erfahren.

„Es geht uns nicht darum, die Diskussion um eine Priorisierung der Justiz erneut aufzurollen. Wir wollen nur endlich eine Perspektive aufgezeigt bekommen und sei es die, dass wir uns selbst um unsere Impfungen kümmern sollen.“ erklärt der Vorsitzende des Richterbundes MV Michael Mack.