PM: Verfassungsbeschwerde gegen Besoldungspolitik eingereicht

Heute wurde die angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen die Besoldungsgesetzgebung des Landes beim Landesverfassungsgericht in Greifswald eingereicht. 

Besonders begrüßt der RSB M-V, dass sich der Verfassungsbeschwerde auch ein Kollege aus dem Justizdienst angeschlossen hat. Dies unterstreicht, dass die Kritik an der Besoldungspolitik nicht nur von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, sondern auch darüber hinaus geteilt wird, zumal die unteren Besoldungsgruppen von der ausbleibenden Herstellung einer verfassungsgemäße Alimentation in besonderem Maße betroffen sind. Die Beschäftigten erwarten zu Recht eine verfassungsgemäße Besoldung.

Der Verweis der Landesregierung auf langwierige Verfahren überzeugt schon deshalb nicht, weil andere Bundesländer bei gleichen Voraussetzungen schon weiter sind. Die jüngere Vergangenheit hat zudem gezeigt, dass die Landesregierung sehr wohl in der Lage ist, innerhalb kürzester Zeit weitreichende Vorhaben in das parlamentarische Verfahren einzubringen, wenn der politische Wille vorhanden ist. Sie muss sich daher die Frage gefallen lassen, warum die Herstellung einer verfassungsgemäßen Besoldung seit Jahren nicht mit derselben Entschlossenheit verfolgt wird wie andere Gesetzesvorhaben. Hinzu kommt, dass das bislang unverbindlich vorgestellte Modell des Finanzministeriums selbst hinter den Reformen der Nachbarländer zurückbleibt und in der dargestellten Ausgestaltung keine konkurrenzfähige Besoldung gewährleisten dürfte.

Mit Blick auf die inzwischen jahrelange Diskussion um die Besoldung erklärt der Vorsitzende Moritz Thielicke:

„Man stelle sich folgendes – bewusst überzeichnetes – Beispiel vor: Ein Unternehmen zahlt seinen Beschäftigten über Jahre hinweg lediglich die Hälfte des gesetzlichen Mindestlohns. Ein Gericht stellt fest, dass dies rechtswidrig ist. Daraufhin erklärt das Unternehmen, künftig drei Viertel des Mindestlohns zahlen zu wollen und zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen, ob mehr möglich sei. Was würden Sie davon halten? Ersetzen Sie nun das Unternehmen durch den Staat und bedenken Sie, dass eben dieser Staat gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu Recht die Einhaltung geltender gesetzlicher Vorgaben mit Nachdruck einfordert.“

Der Verband sieht in der Verfassungsbeschwerde einen wichtigen Schritt zur Wahrung der verfassungsrechtlich garantierten Besoldungsansprüche und zur Stärkung des Vertrauens in den Rechtsstaat.

Es wird erneut bekräftigt, dass der Vorstand für konstruktive und verbindliche Gespräche jederzeit zur Verfügung steht.