Der Richter- und Staatsanwaltsbund Mecklenburg-Vorpommern zeigt sich nach den Gesprächen zu Wochenbeginn mit dem Finanzministerium tief enttäuscht. Die gewählte Hinhaltetaktik sendet ein fatales Signal, wird für das Land teuer, kostet qualifizierten Nachwuchs und führt zu wachsender Unzufriedenheit in der Justiz. Verantwortungsbewusste Regierungsführung bedeutet, verfassungsrechtliche Pflichten ernst zu nehmen und zu erfüllen.
Nach den eigenen Zahlen des Finanzministeriums ist Mecklenburg-Vorpommern Schlusslicht bei der R-Besoldung; Richter und Staatsanwälte werden nur im Saarland noch schlechter bezahlt. Die Besoldung in der Endstufe R-1 liegt aktuell rund 1.400 Euro monatlich hinter der geplanten Reform Brandenburgs und auch Schleswig-Holstein hat deutlich vorgelegt. Ein klares Zeichen für die Bedeutung und Wertschätzung der Justiz. Und es zeigt, dass zeitnah gehandelt und Vorgaben der Verfassung umgesetzt werden können.
Die nicht mehr zeitgemäße und verfassungswidrige Besoldung ist vor dem Hintergrund eines gravierenden personellen Defizits im Land alarmierend. Bis 2033 scheiden rund 45 % der Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus dem Dienst aus; bereits heute sind rund 60 Stellen unbesetzt.
Aufgrund dieses Agierens der Landesregierung sieht sich der RSB M-V leider gezwungen, das Landesverfassungsgericht anzurufen. In der Hoffnung auf konstruktive und baldige Lösungen war zunächst bewusst von einer Konfrontation abgesehen worden. Nachdem jedoch verschiedene Vorschläge zur Verbesserung der Besoldungsstruktur auch unter Beachtung der besonderen Haushaltslage des Landes unbeachtet geblieben sind und keine belastbaren Zusagen gemacht wurden, ist dieser Schritt nun unausweichlich.
Dem RSB M-V ist weiterhin an einer einvernehmlichen Lösungen gelegen. Für konstruktive und verbindliche Gespräche steht der Vorstand jederzeit zur Verfügung.
