Der Richter- und Staatsanwaltschaftsbund Mecklenburg-Vorpommern (RSB M-V) hat einen Kurzbericht zur Digitalisierung der Justiz und zur Einführung der elektronischen Akte (eAkte) vorgelegt. Grundlage sind 70 vom Justizministerium bereitgestellte Dokumente sowie zahlreiche Rückmeldungen aus der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis.
Das Fazit fällt gemischt aus: Dort, wo die eAkte zuverlässig funktioniert, wird sie als spürbarer Fortschritt wahrgenommen. Die erhofften Effizienzgewinne und Entlastungen bleiben jedoch vielerorts hinter den Erwartungen zurück. Technische Störungen, Medienbrüche und uneinheitliche IT-Lösungen erschweren weiterhin die tägliche Arbeit in Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Besonders kritisch wird die Leistungsfähigkeit der Fachanwendung eIP bewertet. Lange Ladezeiten, Programmabstürze und Verbindungsprobleme gehören vielerorts zum Arbeitsalltag und haben teilweise sogar gerichtliche Verhandlungen beeinträchtigt. Auch beim Support, der digitalen Infrastruktur und der Nutzung moderner Technologien wie Künstlicher Intelligenz besteht erheblicher Nachholbedarf.
„Der Erfolg der Digitalisierung der Justiz bemisst sich nicht daran, ob Papierakten durch digitale Akten ersetzt werden. Entscheidend ist vielmehr, ob die eingesetzten Systeme die tägliche Arbeit spürbar erleichtern und Gerichtsverfahren effizienter gestalten. Gerade hier besteht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf“, erklärt Moritz Thielicke, Vorsitzender des RSB M-V.
Erforderlich sind stabilere und leistungsfähigere IT-Systeme, mehr Automatisierung, ein bedarfsgerecht ausgestatteter IT-Support, eine moderne digitale Infrastruktur sowie die zügige Einführung praxistauglicher KI-Anwendungen. Die bisherigen Anstrengungen des Justizministeriums und das angedachte selbstkritische Changemanagement werden dabei explizit begrüßt. Die wiederkehrenden Systemstörungen machen jedoch deutlich, dass zusätzliche Investitionen in Personal und Infrastruktur unverzichtbar sind.
