PM: Gemeinsame Verantwortung für ein handlungsfähiges Landesverfassungsgericht

Der Richter- und Staatsanwaltschaftsbund Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (LT‑Drs. 8/6716) sowie die darin enthaltenen Änderungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Landesverfassungsgerichtsgesetzes.

Es ist gelungen, wesentliche Einwände aus der parlamentarischen Diskussion aufzugreifen und angemessen zu berücksichtigen. Auch Anliegen der Opposition und Ergebnisse der Expertenanhörung wurden sichtbar eingearbeitet. Die Empfehlung stellt aus hiesiger Sicht einen tragfähigen Kompromiss dar.

Unverändert bleibt das zentrale Grundprinzip bestehen, dass wesentliche Entscheidungen – insbesondere die Wahl von Verfassungsrichterinnen und -richtern – einer breiten parlamentarischen Zustimmung bedürfen. Die Ergänzung greift nur, wenn das bestehende Quorum trotz wiederholter Versuche nicht zustande kommt und die Funktionsfähigkeit eines Verfassungsorgans konkret gefährdet ist. Sie ist somit eng begrenzt und auf Ausnahmefälle zugeschnitten.

Der Entwurf zeigt, dass parlamentarischer Dialog, fachliche Expertise und die Berücksichtigung unterschiedlicher politischer Positionen zu ausgewogenen und tragfähigen Lösungen führen können. Zugleich verdeutlicht der Blick in andere Bundesländer, dass Gerichtsbesetzungen teilweise politisch instrumentalisiert werden, während zugleich dort, wo ein parteiübergreifendes Bewusstsein für staatspolitische Verantwortung besteht, die Funktionsfähigkeit zentraler Verfassungsorgane gesichert und gemeinsame Lösungen gefunden werden können.

Vor diesem Hintergrund sollte bei der Entscheidung über das Gesetz die Frage mitgedacht werden, ob man auch in eigenen parlamentarischen Angelegenheiten bereit wäre, eine mögliche Arbeitsunfähigkeit in Kauf zu nehmen.