Eine Delegation des Richterbundes Mecklenburg-Vorpommern hat die Debatte des Landtages zur geplanten Verfassungsreform (Drs. 8/6488) vor Ort verfolgt. Der dabei zutage getretene Dissens zwischen den Parteien wurde dabei nicht als Schwäche, sondern als Ausdruck einer funktionierenden parlamentarischen Debattenkultur wahrgenommen.
Kernfrage: Legitimität des Verfassungsgerichts
Im Mittelpunkt der Debatte stand die Frage nach der Legitimität des Landesverfassungsgerichts – und genau dort liegt ihr Kern.
Verfassungsrechtliche Legitimität, gesellschaftliche Akzeptanz und institutionelle Funktionsfähigkeit stehen nicht in Konkurrenz, sondern sind untrennbar miteinander verbunden.
Die Legitimität verfassungsgerichtlicher Entscheidungen hängt maßgeblich von einer breiten politischen und gesellschaftlichen Akzeptanz ab. Dem trägt die bestehende Verfassungstradition Rechnung, indem sie für die Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts eine Zweidrittelmehrheit im Parlament vorsieht. Veränderungen, die diesen Aspekt berühren, bedürfen daher einer besonderen Umsicht und Begründung.
Zugleich hängt sie auch davon ab, dass das Gericht ordnungsgemäß besetzt ist. Ist dies nicht gegeben, weil Mitglieder mangels rechtzeitiger Nachwahl deutlich über ihre Amtszeit hinaus im Amt verbleiben (für das Bundesverfassungsgericht ist eine Nachwahl binnen zwei Monaten vorgesehen) oder dauerhaft Stellvertreter eingesetzt werden müssen, leidet die Legitimität und folglich die Akzeptanz insgesamt. In der Folge verliert es an Autorität und kann seinen Schutzauftrag gegenüber den Bürgern sowie die Sicherung parlamentarischer Rechte und den Schutz von Minderheiten im Landtag nicht erfüllen.
Die Kernfragen der Debatte sind viel älter, als es die aktuelle politische Diskussion vermuten lässt. Der Schutz der Justiz durch Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Verringerung politischer Einflussnahmen stellt unabhängig von der konkreten politischen Konstellation ein Anliegen des Richterbundes dar.
Eine Fortentwicklung der Landesverfassung unter den oben genannten Gesichtspunkten ist daher ungesehen des Zeitmoments und der konkreten Motivation der einzelnen politischen Akteure begrüßenswert, wenn das Resultat zu einer tatsächlichen Verbesserung beiträgt.
Ausschussberatungen: Raum für fachliche Vertiefung
Nun obliegt es den Fachausschüssen, sich vertieft mit den Facetten einer Reform auseinanderzusetzen. Die weiteren Beratungen bieten die Gelegenheit, fachliche Expertise einzuholen und tragfähige Lösungsansätze zu entwickeln, die eine möglichst breite Unterstützung im Parlament finden. Anschließend liegt es beim Landtag, zu entscheiden wie ein dauerhaft hohes Maß an Legitimität bei gleichzeitiger Sicherstellung der Funktionsfähigkeit realisiert werden soll.
Der Vorsitzende des Richterbundes MV, Thielicke, erklärt hierzu:
„Die Landesverfassung ist das Fundament unseres Landes. Änderungen daran gehen mit besonderer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, den Institutionen, allen Parteien sowie künftigen Generationen einher. Die weiteren Beratungen in den Ausschüssen bieten die Chance, unterschiedliche Perspektiven zusammenzuführen und tragfähige Lösungen zu entwickeln. Mit unserem an die im Landtag vertretenen Parteien übermittelten Vorschlag möchten wir diesen Prozess konstruktiv unterstützen. Wir bekräftigen an dieser Stelle unser Angebot, allen Entscheidungsträgern für einen fachlichen Austausch zur Verfügung zu stehen.“
