IFG-Anfrage zur Einführung und Verwendung der E-Akte

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Bohlen,

sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Einführung der elektronischen Akte (E-Akte)? Ist diese bereits flächendeckend eingeführt oder bestehen noch Ausnahmen? Falls ja, welche?

2. Sind im Zusammenhang mit der Nutzung der E-Akte – insbesondere in Verfahren mit großen Datenmengen (z. B. im Fall „Fabian“, mutmaßliche Kindstötung) – Probleme aufgetreten?

3. Wie viele Fehlermeldungen sind seit dem 01.01.2025 im Zuge der Einführung sowie der anschließenden Nutzung der E-Akte gemeldet und bearbeitet worden? Wie viele konnten davon gelöst werden?

4. Gibt es bereits eine Lösung hinsichtlich der sogenannten Datenschleuse und deren Integration in die E-Akte? Falls ja, wie ist diese ausgestaltet? Falls nein, wie ist der aktuelle Zeitplan für deren Einführung?

5. Hat es seit dem 01.01.2025 Zugriffe seitens der Exekutive auf gerichtliche Akten oder Dienstrechner von Angehörigen der Justiz gegeben? Falls ja, bitte ich um Angabe der Anzahl sowie der jeweiligen Form der Zugriffe (aufgeschlüsselt nach Einzelfällen).

Darüber hinaus bitte ich um Übersendung sämtlicher Berichte der Justizdienststellen (insbesondere Gerichte, Staatsanwaltschaften) sowie des HRR und HSR, die im Zusammenhang mit der Einführung und Nutzung der E-Akte seit dem 01.01.2025 erstellt wurden und dem Ministerium vorliegen.

Ich weise darauf hin, dass kein Interesse an personenbezogenen Daten besteht; entsprechende Angaben können daher geschwärzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thielicke

Vorsitzender