Nachdem nun die offiziellen Informationen des Justizministeriums zur Justizbelastung für das Jahr 2025 vorliegen, steht fest: Mehr als die Hälfte der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg‑Vorpommern war im vergangenen Jahr personell unterbesetzt. Selbst wenn einzelne Standorte scheinbar ausreichend ausgestattet sind, fehlen unterm Strich landesweit rund 60 Kolleginnen und Kollegen, und eine strukturelle Besserung ist derzeit nicht in Sicht.
Besonders betroffen sind die Gerichte erster Instanz und die Staatsanwaltschaften. In den Staatsanwaltschaften fehlten insgesamt rund 40 Personen. Spitzenreiter der Belastung ist die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg mit einer Pro‑Kopf‑Belastung (PKB)[i] von 1,51. Auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit wies eine deutliche Unterdeckung auf: An den Verwaltungsgerichten Schwerin und Greifswald fehlten insgesamt rund 20 Personen, die PKB liegt dort bei 1,45.
In der ordentlichen Gerichtsbarkeit verzeichnete das Amtsgericht Schwerin mit 1,23 die höchste PKB. In der Arbeitsgerichtsbarkeit lag das Arbeitsgericht Stralsund mit 1,33 PKB an der Spitze, im Sozialgerichtsbereich das Sozialgericht Schwerin mit 1,55 PKB. Das Finanzgericht Greifswald war mit einer PKB von 1,30 ebenfalls deutlich unterbesetzt.
„Diese Zahlen sind ein klares Warnsignal. Die kommenden Altersabgänge werden die Situation weiter verschärfen. Wer sicherstellen möchte, dass rechtsstaatliche Verfahren in angemessener Zeit abgeschlossen werden, braucht ausreichend Personal, muss Nachbesetzungen nahtlos vornehmen und bessere Rahmenbedingungen für die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte schaffen. Es braucht jetzt konkrete Maßnahmen. Die Bestände unerledigter Verfahren dürfen nicht weiter anwachsen, sie müssen endlich abgebaut werden! Die Menschen müssen spüren, dass der Staat handlungsfähig ist! Ein Aufschieben von Maßnahmen verschärft die Lage weiter!“, erklärt der Vorsitzende des Richterbundes Mecklenburg‑Vorpommern, Thielicke.
Der Richterbund M‑V fordert daher umgehend die Umsetzung wirksamer Maßnahmen. Folgende kurzfristig umsetzbare Schritte sind besonders vordringlich:
Die Zahl der Neueinstellungen muss weiter erhöht werden.
Vorerfahrungen müssen bei der Festsetzung der Erfahrungsstufen sowie bei der Dauer der Probezeit umfassend berücksichtigt werden, um die Attraktivität für Quereinsteiger und qualifiziertes Personal zu erhöhen.
Unabdingbar ist außerdem die Einführung einer Unterstützungszulage für Kolleginnen und Kollegen, die freiwillig an anderen Standorten aushelfen. Nur so können die damit verbundenen Mehrbelastungen spürbar abgedeckt und zugleich ein Anreiz für solche Einsätze geschaffen werden.
Darüber hinaus muss eine spürbare Anpassung der Besoldung sowie eine Verbesserung der Arbeits‑ und Rahmenbedingungen erfolgen.
Hinweise und Anmerkungen
[i] Die Pro-Kopf-Belastung beschreibt das Verhältnis zwischen dem tatsächlichen Personalbedarf und dem vorhandenen Personal. Ein Wert von 1,5 bedeutet, dass eine Vollzeitarbeitskraft das Pensum von 1,5 Vollzeitstellen bewältigen muss.
