Der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern nimmt Stellung zu der aktuellen Berichterstattung im Nordkurier („Laufen Mörder frei herum, weil Richter faul sind? Ein Insider packt aus“, abrufbar unter: https://www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/laufen-moerder-frei-herum-weil-richter-faul-sind-ein-insider-packt-aus-4380699). Der Verband verwahrt sich gegen die dort erhobenen Anschuldigungen und stellt klar, dass diese nicht der heutigen Arbeitssituation in der Justiz entsprechen.
Verantwortungsbewusstsein und richterliche Unabhängigkeit
Die Richterinnen, Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Land nehmen ihre hohe Verantwortung für den Rechtsstaat und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger täglich pflichtbewusst wahr.
„Wie in jedem hochqualifizierten Berufsstand gibt es unterschiedliche Charaktere mit verschiedenen Arbeitsweisen“, so Moritz Thielicke, Vorsitzender des Richterbundes Mecklenburg-Vorpommern. „Dabei ist die richterliche Unabhängigkeit ein hohes Gut, das sicherstellt, dass Entscheidungen ausschließlich auf Basis von Recht und Gesetz getroffen werden – frei von äußerem Druck, der andernfalls die Gefahr von Fehlurteilen erhöhen würde. Diese individuelle Freiheit in der Fallbearbeitung ändert nichts an der Tatsache, dass die Kollegenschaft ihre Aufgaben mit größtem Engagement erfüllt. Den Zusammenhang mit ‚faul‘ herzustellen, ist haltlos und ignoriert die Wirklichkeit und die tatsächliche Belastung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften.“
Die Herausforderung der Bestände und personelle Engpässe
Besonders deutlich wird die Unhaltbarkeit der Vorwürfe bei einem Blick auf die Fakten: Dem Richterbund MV sind im Land keine Fälle bekannt, in denen in letzter Zeit Tatverdächtige oder Straftäter aufgrund von mangelnder Arbeitsmoral oder vermeidbarer Untätigkeit der Justiz aus der Haft entlassen werden mussten. Die Justiz arbeitet hochkonzentriert daran, Verfahrensdauern trotz personeller Herausforderungen so kurz wie möglich zu halten.
Der Verband stellt jedoch klar: Die notwendige Priorisierung von Haftsachen führt aufgrund der personellen Defizite zwangsläufig dazu, dass andere, vermeintlich einfach gelagerte Fälle längere Bearbeitungszeiten aufweisen. Dies ist jedoch kein Mangel an Arbeitswille, sondern die direkte Folge einer chronischen Unterbesetzung.
Wachsende Belastung und Komplexität
Die Realität der Justiz, insbesondere im Straf- und Verwaltungsrecht, ist durch hohe Fallzahlen geprägt. Die zunehmende Komplexität der Ermittlungen – etwa durch die Auswertung massiver Datenmengen – fordert der Kollegenschaft ein Maximum an Einsatz ab. Dass diese Verfahren trotz des enormen Drucks rechtsstaatlich konsequent bearbeitet werden, ist ein Beleg für die hohe Arbeitsmoral.
Dabei stellt nicht nur die Einführung der elektronischen Gerichtsakte (eAkte) eine erhebliche Herausforderung dar; auch die bevorstehende massive Pensionierungswelle wird ohne zusätzliches Personal und trotz technischer Neuerungen kaum zu einem Abbau der Verfahrensbestände führen.
Veralteter Kenntnisstand und technischer Fortschritt
Der Richterbund weist zudem darauf hin, dass die im Artikel herangezogene Einzelmeinung einer seit dem Jahr 2007 nicht mehr im Dienst befindlichen Person keine valide Grundlage für eine Beurteilung der heutigen Justiz darstellt. Moritz Thielicke erklärt hierzu:
„Wer die Justiz vor fast zwei Jahrzehnten verlassen hat, kann die heutigen Anforderungen nicht beurteilen. Wir befinden uns in einem weitreichenden Transformationsprozess. Neben der flächendeckenden Einführung der elektronischen Gerichtsakte (eAkte) werden auch stetig technische Neuerungen getestet und etabliert. Aufgrund der hohen Sensibilität der Daten können Innovationen jedoch nicht ungeprüft übernommen werden, sondern müssen sorgfältig evaluiert werden. Wie wir bereits wiederholt betont haben, wünschen auch wir uns hier ein höheres Tempo. Die Verantwortlichkeit dafür liegt jedoch nicht bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften.“
Fazit
Anstatt das Vertrauen in den Rechtsstaat zu untergraben, sollte die Debatte über die notwendige personelle und technische Stärkung der Justiz geführt werden. Der Richterbund MV steht für eine sachliche Auseinandersetzung und konstruktive Kritik jederzeit zur Verfügung, weist jedoch jede Form der pauschalen Diskreditierung seiner Mitglieder und des Berufsstandes zurück.
