Presseerklärung vom 12.05.2022
Richterbund M-V fordert 44 zusätzliche Stellen für Richterinnen/Richter und Staatsanwältinnen/Staatsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern.
Der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern hat im Landtag seine Forderung nach einer verbesserten Stellenausstattung der Justiz M-V bekräftigt. Hierzu bestand Gelegenheit in der am 11.05.2022 durchgeführten Öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2022/2023.
Der Richterbund M-V fordert für den anstehenden Doppelhaushalt neben einem Verzicht auf jegliche Stelleneinsparungen die Schaffung und Neubesetzung von 37 Stellen für den Einsatz in den Staatsanwaltschaften und von 7 Stellen für den Einsatz in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit. In den Gerichten der Ordentlichen Gerichtsbarkeit in Mecklenburg-Vorpommern (Amtsgerichte, Landgerichte und das Oberlandesgericht) sind im Jahr 2021 statistisch 7 Richterinnen und Richter zu wenig eingesetzt gewesen, um die neu eingehenden Verfahren bearbeiten zu können.
Noch schlechter sieht es bei den Staatsanwaltschaften aus, bei denen 30 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte weniger eingesetzt waren, als es zur Bewältigung der neu eingehenden Verfahren erforderlich gewesen wäre. Erst recht wird es mit dieser unzureichenden Personalausstattung nicht gelingen, die erheblichen Verfahrensbestände mit teilweise jahrelangen Verfahrensdauern in den kommenden Jahren abzubauen.
Diese Erkenntnisse sind das Ergebnis des in der Justiz bundesweit eingesetzten analytischen Personalbedarfsberechnungssystems. Sie sind also eine nachweislich realistische Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse. Hiermit verfestigt sich die schon in den vergangenen Jahren zu knappe Personalausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften weiter. Die mit den zwischenzeitlich aufgelegten Pakten für Sicherheit und Rechtsstaat verbundenen Hoffnungen auf eine nachhaltige Verbesserung der Situation haben sich – jedenfalls in Mecklenburg-Vorpommern – nicht erfüllt. Die in diesem Zusammenhang neu geschaffenen Stellen sind entweder an anderer Stelle wieder eingespart worden oder wirken sich wegen zeitlicher Befristungen im Stellenplan nicht (mehr) aus.
Trotz dieser unbefriedigenden Situation sollen im Doppelhaushalt 2022/23 in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit weitere drei Richterstellen eingespart werden. Zusätzliche Stellen für die Staatsanwaltschaft sind trotz des eklatanten Missverhältnisses zwischen Personalbedarf und Personaleinsatz nicht vorgesehen. Auch bei den Verwaltungs- und Sozialgerichten sollen – trotz teilweise ebenfalls hoher Verfahrensbestände – insgesamt 10 Richterstellen eingespart werden.
Der Richterbund war sich in der gestrigen öffentlichen Anhörung mit sämtlichen anderen Vertreterinnen und Vertretern der Justiz darüber einig, dass die derzeitige Personalsituation keine Stelleneinsparungen rechtfertigt, sondern dass stattdessen dringend zusätzliche Stellen geschaffen und besetzt werden müssen - auch wegen der schon jetzt bekannten enormen Anforderungen der kommenden Jahre bei der erforderlichen Nachwuchsgewinnung.
Die Justiz muss im Interesse der rechtssuchenden Bevölkerung in die Lage versetzt werden, neu eingehende Fälle zügig zu erledigen und die aufgelaufenen Bestände abzuarbeiten. Eine hierfür auskömmliche Stellenausstattung hat zu berücksichtigen, dass der tatsächliche Personaleinsatz wegen Teilzeitbeschäftigungen, Schwangerschaft/Elternzeit oder Langzeiterkrankungen niedriger ist, als die Zahl der Stellen. Die Zahl der Stellen muss deshalb etwas höher sein, als der errechnete Personalbedarf. Außerdem sind auch die schon jetzt absehbaren großen Einstellungsbedarfe der kommenden Jahre zu beachten.