Übernahme des Tarifergebnisses / einmalige Sonderzahlung

 

Stellungnahme des Richterbundes M-V                                                                Rostock, 17.12.2021

An

Finanzministerium

Mecklenburg-Vorpommern

Schloßstraße 9 – 11

19053 Schwerin

 

Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem vorgelegten Gesetzesentwurf bedanke ich mich.

Grundsätzlich begrüßt der Richterbund MV die mit dem Gesetz angestrebte zeit- und systemgerechte Übernahme der Tarifergebnisse für die Besoldung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.

Die gültige Koalitionsvereinbarung sieht eine zeit- und systemgerechte Übernahme der Tarifergebnisse auch für die Versorgung der Beamtinnen und Beamten vor, die allerdings in dem vorliegenden Entwurf nicht berücksichtigt werden. Bei einer gleichzeitig angekündigten Rentenerhöhung um 5,2% (eventuell reduziert durch eine geplante Wiedereinführung des Nachholfaktors) führt die Nichtberücksichtigung der Versorgungsempfänger zu einer zumindest gefühlten deutlichen Schlechterstellung gegenüber Rentenempfängern.

Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass durch den vorgelegten und den geplanten Gesetzentwurf zur Übernahme der linearen Komponente der Abstand zu den in der Privatwirtschaft gezahlten Vergütungen für Positionen gleicher Qualifikation und Verantwortung weiterwächst, was mit erheblichen Gefahren für die Leistungsfähigkeit der Justiz und des öffentlichen Dienstes insgesamt verbunden ist.

Es stellt sich zudem die Frage, ob durch den Abschluss ein Inflationsausgleich erreicht werden kann. Die in Ergänzung zur linearen Anpassung vorgesehene „Corona-Prämie“ von 1.300,00 € schafft zwar einen deutlichen Nettoeffekt. Bei einem Jahresgehalt von 50.000 € beläuft sich dieser in Ergänzung zur linearen Komponente von 2,8% auf weitere 2,6% der Bruttobezüge. Diesem Vorteil steht jedoch die mangelnde Tabellenwirksamkeit der Einmalzahlung und vor allem der Umstand gegenüber, dass der höhere Dienst wiederum nur unterproportional begünstigt ist. Im Ergebnis wird für die Mehrzahl der Kolleginnen und Kollegen ein Inflationsausgleich nur im Falle einer deutlichen Abschwächung der Preisentwicklung in 2022 und 2023 erreichbar sein.

Das nachdrücklich zu begrüßende Ziel der Landesregierung, die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahre 2030 zu den modernsten öffentlichen Dienstleistern im Bundesgebiet zu entwickeln, kann nur erreicht werden, wenn der Landesverwaltung und der Justiz gute und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Die Gewinnung von geeigneten Nachwuchskräften setzt aber eine Besoldung voraus, die das Land auch im Vergleich zu Arbeitgebern aus der Privatwirtschaft als attraktiver Arbeitgeber erscheinen lässt.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Mack