Richterbund mahnt weitere Schritte zur Steigerung der Attraktivität der Arbeit in der Justiz an
Der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Verbesserungen der Besoldung für junge Richter und Staatsanwälte als Schritt in die richtige Richtung. Die im heute beschlossenen Besoldungsneuregelungsgesetz angedachte Streichung der untersten Erfahrungsstufe genügt allerdings bei Weitem nicht, um die Attraktivität der Arbeit in der Justiz nachhaltig zu verbessern. Es verbleibt dabei, dass die Besoldung der Richter und Staatsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern im Wesentlichen unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Um im Wettbewerb mit anderen Bundesländern bestehen zu können, muss eine bundeseinheitliche Besoldung angestrebt werden.
Die aktuelle Besoldungspolitik ist kurzsichtig und gefährdet die hohe Qualität der Justiz. Richter und Staatsanwälte sind als Angehörige der dritten Staatsgewalt elementar für das Funktionieren der Gesellschaft und die Wahrung des Rechtsstaates. Es ist zudem allgemein anerkannt, dass die Justiz zusammen mit dem Rechtssystem Garant für den wirtschaftlichen Erfolg in Deutschland ist.
Um die Qualität der Rechtsprechung in unserem Land zu erhalten, sind daher dringend weitere Schritte erforderlich. Anderenfalls droht Mecklenburg-Vorpommern im Wettbewerb um die besten Nachwuchsjuristen den Anschluss zu verlieren.