Die Dritte Gewalt wird von der Landesregierung in nicht nachvollziehbarer Weise von der Impfpriorisierung ausgeschlossen
Nachdem in Mecklenburg-Vorpommern die Impfung für die Gruppe mit erhöhter Priorität nach § 4 Corona-ImpfVO (Gruppe 3) freigegeben wurde, zu der auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz gehören, schränkt die Landesregierung in nicht nachvollziehbarer Weise die Freigabe wieder ein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei – soweit sie nicht in besonderen Bereichen arbeiten und daher bereits zur Gruppe 2 gerechnet werden - gehören ebenso wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz zur Gruppe 3. Trotz der Freigabe von Impfungen für die Gruppe 3 kann aber lediglich das Personal an weiterführenden Schulen, der Kinder- und Jugendhilfe, der Polizei und der Feuerwehren sich in den Impfzentren impfen lassen. Der Verweis auf die Möglichkeit der Impfung durch den Hausarzt, kompensiert diesen Ausfall nicht.
„Hier wird vorbei an allen parlamentarischen Gremien durch die Hintertür eine weitere Binnendifferenzierung eingeführt, die eine mangelnde Wertschätzung der Arbeit der Justiz erkennen lässt.“ erklärte der Vorsitzende des Richterbundes Mecklenburg-Vorpommern Michael Mack. „Zwar sind die den Beschuldigten oder Angeklagten zuführenden Polizei- und Justizbediensteten geimpft. Richter oder Protokollkraft müssen aber ohne Schutz durch eine Impfung die Beschuldigtenvernehmung oder Verhandlung durchführen.“
Aus der Sicht des Richterbundes MV handelt es sich bei der Nichtberücksichtigung der Justiz um eine demokratisch nicht legitimierte Zurücksetzung, die unverzüglich korrigiert werden muss.