Richterbund Mecklenburg-Vorpommern kritisiert Besetzung der Stelle des Präsidenten des Landgerichts Schwerin
Vizepräsident des Oberlandesgerichts wird ohne Ausschreibung zum Präsidenten des Landgerichts Schwerin ernannt.
Rostock: Wie durch das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern mitgeteilt wurde, wird der bisherige Vizepräsident des Oberlandesgerichts Rostock, Kai-Uwe Theede, neuer Präsident des Landgerichts Schwerin. Die Ernennung erfolgte im Wege der Versetzung, ohne dass zuvor ein Auswahlverfahren durchgeführt worden wäre, bei dem die Besetzungsentscheidung ausschließlich, wie Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes es verlangt, nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung getroffen worden wäre. Ein offenes Auswahlverfahren soll vermeiden, dass Beförderungsentscheidungen nach anderen Kriterien als den genannten erfolgen.
Die Entscheidung des Justizministeriums reiht sich ein in eine Reihe von fragwürdigen Personalentscheidungen. Kai-Uwe Theede hatte sich auf die Stelle des Präsidenten des Oberlandesgerichts beworben, fand aber nach der Auswahlentscheidung des Justizministeriums keine Berücksichtigung. Hiergegen ist Theede erfolgreich im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erstinstanzlich vorgegangen. Eine endgültige Entscheidung über die Besetzung dieses höchsten Postens in der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern steht weiterhin aus.
Das Justizministerium vermeidet auch dieses Mal ein offenes und transparentes Besetzungsverfahren. Dabei bestehen aus der Sicht des Richterbundes an der persönlichen und fachlichen Eignung des Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts für diese Tätigkeit keine Zweifel. Bedenklich erscheint aber, dass das Justizministerium scheinbar nach Belieben Stellen im Wege einer Ausschreibung oder auch ohne eine solche vergibt, wodurch der Eindruck willkürlicher Entscheidungen entsteht. Im vergangenen Jahr war der damalige Chef der Staatskanzlei, Dr. Christian Frenzel, zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht, ebenfalls im Wege der Versetzung und ohne Ausschreibung, ernannt worden. Auch Aspekte wie die Förderung von Frauen in Spitzenämter der Justiz, werden bei derartigen Vorgehensweisen offensichtlich außer Acht gelassen.
Der Richterbund fordert die Einhaltung offener und transparenter Auswahlverfahren für alle Stellen in der Justiz. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf zukünftig neu zu besetzende Stellen, wie die des/der Generalstaatsanwalts/ Generalstaatsanwältin und des/der Präsidenten/Präsidentin des Finanzgerichts.