Presseerklärung vom 24.04.2019

Richterbund Mecklenburg-Vorpommern kritisiert Besetzung der Stelle des  Präsidenten des Landgerichts Schwerin

Vizepräsident des Oberlandesgerichts wird ohne Ausschreibung zum Präsidenten des  Landgerichts Schwerin ernannt.

Rostock: Wie durch das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern mitgeteilt wurde,  wird der bisherige Vizepräsident des Oberlandesgerichts Rostock, Kai-Uwe Theede,  neuer Präsident des Landgerichts Schwerin. Die Ernennung erfolgte im Wege der  Versetzung, ohne dass zuvor ein Auswahlverfahren durchgeführt worden wäre, bei dem  die Besetzungsentscheidung ausschließlich, wie Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes es  verlangt, nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung getroffen worden wäre. Ein  offenes Auswahlverfahren soll vermeiden, dass Beförderungsentscheidungen nach  anderen Kriterien als den genannten erfolgen.

Die Entscheidung des Justizministeriums reiht sich ein in eine Reihe von  fragwürdigen Personalentscheidungen. Kai-Uwe Theede hatte sich auf die Stelle des  Präsidenten des Oberlandesgerichts beworben, fand aber nach der  Auswahlentscheidung des Justizministeriums keine Berücksichtigung. Hiergegen ist  Theede erfolgreich im einstweiligen Rechtsschutzverfahren erstinstanzlich  vorgegangen. Eine endgültige Entscheidung über die Besetzung dieses höchsten  Postens in der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern steht weiterhin aus.

Das Justizministerium vermeidet auch dieses Mal ein offenes und transparentes Besetzungsverfahren. Dabei bestehen aus der Sicht des Richterbundes an der  persönlichen und fachlichen Eignung des Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts  für diese Tätigkeit keine Zweifel. Bedenklich erscheint aber, dass das  Justizministerium scheinbar nach Belieben Stellen im Wege einer Ausschreibung  oder auch ohne eine solche vergibt, wodurch der Eindruck willkürlicher Entscheidungen entsteht. Im vergangenen Jahr war der damalige Chef der  Staatskanzlei, Dr. Christian Frenzel, zum Vorsitzenden Richter am  Oberlandesgericht, ebenfalls im Wege der Versetzung und ohne Ausschreibung,  ernannt worden. Auch Aspekte wie die Förderung von Frauen in Spitzenämter der  Justiz, werden bei derartigen Vorgehensweisen offensichtlich außer Acht gelassen.

Der Richterbund fordert die Einhaltung offener und transparenter Auswahlverfahren  für alle Stellen in der Justiz. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf zukünftig  neu zu besetzende Stellen, wie die des/der Generalstaatsanwalts/ Generalstaatsanwältin und des/der Präsidenten/Präsidentin des Finanzgerichts.