Mitgliedschaft im Richterbund M-V.
Werden Sie Mitglied im Richterbund M-V.
Wer kann Mitglied werden?
a)
Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die im Land Mecklenburg-Vorpommern tätig sind,
waren, oder hier ihren ständigen Wohnsitz haben.
Durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes können Personen, die sich besonders für die Förderung des
Richterbundes M-V und/oder seiner Aufgaben verdient gemacht haben, den Status des Ehrenmitglieds erhalten.
Ehrenmitglieder sind für den Vorstand nicht wählbar.
Mitglieder anderer Landesverbände des Deutschen Richterbundes oder Mitglieder weiterer Mitgliedsvereine des
Deutschen Richterbundes oder des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR) können
als Fördermitglied Mitglieder des Vereins werden. Fördermitglieder sind nicht für den Vorstand wählbar.
Wie können Sie Mitglied werden?
Der Aufnahmeantrag wird schriftlich gestellt. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme und teilt die Entscheidung dem
neuen Mitglied schriftlich mit. Eine fehlende schriftliche Bestätigung der Aufnahme ist unschädlich. Eine ablehnende
Entscheidung muss begründet und dem Antragsteller ebenfalls schriftlich mitgeteilt werden. Gegen die ablehnende
Entscheidung kann der Betroffene innerhalb eines Monats nach Zugang der Entscheidung die nächstfolgende
Mitgliederversammlung anrufen; die Mitgliederversammlung trifft die endgültige Entscheidung über den Aufnahmeantrag.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 110,- Euro und beinhaltet den Bezug der Deutschen Richterzeitung.
Auf Antrag kann der Vorstand Fördermitgliedern und Ehrenmitgliedern von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages und den
beschlossenen Umlagen freistellen bzw. diese reduzieren. Insbesondere ist dadurch der doppelte Bezug der DRiZ vermeidbar.
MEHR ZU DEN MIT DER MITGLIEDSCHAFT VERBUNDENEN LEISTUNGEN ERFAHREN SIE
HIER >>>
Eine Beitrittserklärungen finden Sie hier:
Um die pdf-Dateien online lesen zu können, benötigen Sie z.B. das Programm Adobe Reader, das Sie
hier downloaden können. Durch Betätigung des
Links gelangen Sie auf die Internetseiten des Softwareanbieters, für deren Inhalt der Richterbund M-V nicht verantwortlich ist.