FamFG-Kommentar geschenkt
Mit der neuesten Ausgabe der DRiZ erhalten die Mitglieder des Richterbundes eine kostenlose Ausgabe des FamFG-
Kommentars von Prütting auf CD-ROM.
Richter / Richterin für ARD-Quizsendung gesucht
Die DavidsonTV Fernsehproduktion hat sich an den Richterbund M-V gewandt. Sie recherchiert im Auftrag des NDR nach
interessanten Kandidaten für die ARD-Quiz-Sendung "Das Duell im Ersten". In der Anfrage heißt es dazu:
Wir suchen für die Sendung Kandidaten mit kühlem Kopf und schnellem Händchen. Bilderrätsel, Wissensfragen, Puzzle,
Musikaufgaben und und und: Täglich um 18.50 Uhr in der ARD hat bei Florian Weber jeder die Chance, Champion zu
werden und 20.000 Euro zu gewinnen. Außerdem darf der Gewinner in der nächsten Sendung sein Wissen noch einmal
unter Beweis stellen. Bis zu fünf Sendungsteilnahmen sind möglich, also winken bis zu 100.000 Euro Gewinn.
Mit interessierten Kandidaten machen wir ein Telefon-Casting und würden sie anschließend zu einem unserer Kamera-
Castings einladen.
Unsere nächsten Kamera-Casting-Termine:
Und die nächsten Sendungen werden aufgezeichnet:
05. - 07.7., jeweils in Hamburg
Wir bräuchten die Kandidaten davon an zwei zusammenhängenden Tagen.
Kollegen, die interessiert sind, können mit Herrn Robin Schmaler von der davidsonTV Fernsehproduktion Kontakt
aufnehmen:
davidsonTV Fernsehproduktion
E-Mail: rschmaler@davidsontv.de
Vortragsveranstaltung am 10. Mai 2010
Der Richterbund M-V lädt recht herzlich zu einem öffentlichen Vortrag ein.
„Böse oder verrückt?“
- Die psychiatrische Beurteilung von Verbrechern -
Professor Dr. med Hans-Ludwig Kröber, Chefarzt des Instituts für Forensische Psychiatrie der CHARITÉ - Universitätsmedizin
Berlin -
am Montag, den 10. Mai 2010,
um 15:00 Uhr
im Oberlandesgericht Rostock, Wallstraße,
Muss man psychisch gestört sein, um Straftaten zu begehen? Oder sind die Ehrlichen und Korrekten die Dummen? Was
muss ein Kind von Natur und Erwachsenen mitbekommen, um „gut“ sein zu können? Wer ist für sein Tun verantwortlich –
und wer handelt infolge Krankheit ohne Schuld?
Diese Fragen umkreisen die Themen „Schuldfähigkeit“ und „Gefährlichkeit“ und damit wichtige Arbeitsbereiche des
forensischen Psychiaters. Der Vortrag soll einige wissenschaftliche Hintergründe forensisch-psychiatrischer Begutachtung
erläutern, die gleichwohl durchaus aus dem sozialen und literarischen
Erfahrungsschatz des Juristen und Bürgers nachvollziehbar sind.
Prof. Dr. Kröber ist bundesweit in vielen prominenten Gerichtsverfahren als Sachverständiger tätig und bietet in seinem
Vortrag viele Informationen zu Hintergründen der psychiatrischen Beurteilung von Verbrechern, die sowohl für den Juristen
als auch für den interessierten Laien kurzweilig und interessant sind. Der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern lädt Sie
herzlich zu diesem Vortrag ein.
Eine Anmeldung ist nicht unbedingt erforderlich, allerdings wünschenswert.
Mit der neuesten Ausgabe der DRiZ erhalten die Mitglieder des Richterbundes eine kostenlose Ausgabe des ZPO-
Kommentars von Prütting auf CD-ROM.
Bereits im letzten Jahr verschenkte der herausgebende Kluwer-Verlag seinen BGB-Kommentar.
Einladung zur Podiumsdiskussion
Der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern lädt zu einer öffentlichen Podiumsdiskussion ein zum Thema
„Problematik des Richtervorbehalts bei Entnahmen von Blutproben".
Die Veranstaltung findet statt am
Donnerstag, den 04.03.2010, 14.00 Uhr
im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Rostock.
Nachdem jahrzehntelang in der gerichtlichen Praxis einhellig die Auffassung bestand, dass Polizeibeamte unter dem Verdacht
des Alkoholeinflusses stehende Verkehrsteilnehmer wegen Gefahr im Verzug selbständig einer Blutalkoholkontrolle zuführen
dürfen, wird diese Praxis in der letzten Zeit zunehmend in Frage gestellt. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster
Entscheidungen darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine individuelle richterliche Anordnung einzuholen ist.
Teilweise wurde auch ein Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt in § 81 a StPO
angenommen. Diese - allerdings nicht einheitliche - Rechtsprechung wirft zahlreiche Fragen auf:
- Unter welchen Voraussetzungen besteht Gefahr in Verzug?
- Bedarf es der Einrichtung eines richterlichen Bereitschaftsdienstes rund um die Uhr?
- Wie ist der Bereitschaftsdienst gegebenenfalls auszugestalten?
- Müssen Richter auf telefonischen Zuruf entscheiden?
- Besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Änderung von § 81 a StPO?
Als Podiumsgäste nehmen teil:
Direktorin des Amtsgerichts Stralsund Ulrike Kollwitz
Ministerialdirigent Dr. Walter Böttges, Justizministerium Schwerin
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Michael Kruse, OLG Rostock
Oberstaatsanwalt Dr. Olaf Juterzenka, Generalstaatsanwaltschaft Rostock
Leiter der Polizeidirektion Rostock Thomas Laum.
Moderation Peter Häfner, Vorsitzender des Richterbundes M-V
Es ist vorgesehen, dass nach den Beiträgen der Podiumsgäste jeweils die Möglichkeit für Fragen und Diskussionen besteht.
Generalstaatsanwalt M-V kein politischer Beamter mehr
Als letztes Bundesland hat nun endlich auch M-V den Status des Generalstaatsanwaltes als politischen Beamten abgeschafft
und damit eine langjährige Forderung des Richterbundes erfüllt.
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Oberstaatsanwalt Frank erklärte dazu:
"Seit dem 1.1.2010 ist der Generalstaatsanwalt in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland kein politischer Beamter
mehr. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat damit als letztes Bundesland eine seit langem vom Deutschen Richterbund
erhobene Forderung erfüllt. Justizministerin Kuder hat selbst das richtige Signal zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz
gegeben: Der bloße Anschein politischer Abhängigkeit und Strafverfolgung passen nicht zusammen. Ich bin über die
Entscheidung des Landes und das Inkrafttreten des Gesetzes sehr froh. Denn der Status eines Staatsanwalts, der sich
gleichsam als weisungsabhängiger höherer Strafverfolgungsbeamter in ständiger Übereinstimmung mit den grundsätzlichen
politischen Ansichten und Zielen der Regierung befinden muss und von dieser ohne Angabe von Gründen jederzeit entlassen
werden kann, ist weder mit dem gesetzlichen Ermittlungsauftrag noch mit dem Leitbild einer rechtsstaatlichen
Staatsanwaltschaft vereinbar."
Die Abschaffung ist Teil des im Dezember durch den Landtag beschlossenen Gesetzes zur Neuordnung des Beamtenrechts.
Damit wurde der § 40 des Landesbamtengesetzes geändert, der bislang - neben Staatssekretären, dem Sprecher der
Landesregierung und dem Leiter der Abteilung für Verfassungsschutz im Innenministerium - auch den Generalstaatsanwalt
als politischen Beamten vorgesehen hatte. Politische Beamte können jederzeit ohne Angabe von Gründen in den
einstweiligen Ruhestand versetzt werden. In Mecklenburg-Vorpommern ist von dieser Möglichkeit in der Vergangenheit auch
bereits Gebrauch gemacht worden. So wurde der frühere Generalstaatsanwalt Alexander Prechtel durch den damaligen
Ministerpräsidenten (und Justizminister) Harald Ringstorff im Jahre 1999 in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
Zuletzt hatte Brandenburg im April 2009 den Status des Generalstaatsanwalts als politischen Beamten abgeschafft.
Jede Interessenvertretung lebt vom Engagement seiner Mitglieder. Wenn wir etwas für die Justiz und
die Richterinnen und Richter, die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in diesem Land erreichen
wollen, brauchen wir Ihre Unterstützung und Ihre aktive Mitarbeit. Machen Sie mit und werden Sie
Mitglied im Richterbund M-V.