Presseerklärung vom 13. Januar 2012
Richterbund widerspricht Ministerin “Sicherheitskonzept im Land ist unzureichend”
Justizministerin Uta-Maria Kuder hält Sicherheitsfragen in den Gerichten für einen „schwierigen Balanceakt zwischen freiem
Zugang der Öffentlichkeit und den Sicherheitsbelangen in den Justizgebäuden“.
Der Richterbund widerspricht dieser Aussage. Es geht vorrangig nur ums Geld. Der andauernde Personalabbau und die
Einsparungen in der Justiz haben dazu geführt, dass es zu wenig Personal für aktive Eingangskontrollen und
Sicherheitsschleusen gibt.
Übergriffe auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in deutschen Gerichten sind schon lange keine Einzelfälle mehr. Die
besonderen Gefährdungen gehen jedoch nicht von bestimmten Verfahren aus, sondern von spontanen Handlungen
Betroffener, die sich in einer hochemotionalen Situation befinden. Hier stellen besonders die familienrechtlichen
Streitigkeiten, Sozialhilfesachen, aber auch Mietstreitigkeiten und Zwangsvollstreckungssachen die größten Gefahrenquellen
von emotionalen Amokläufen mit Waffen dar. Diesen kann wirksam nur durch Sicherheitsschleusen und Eingangskontrollen
entgegnet werden, wie sie zum Beispiel in Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen Standard sind. Hier hat das
Land Mecklenburg-Vorpommern einen Nachholbedarf.
Das Justizministerium hat zwar eine Arbeitsgruppe eingerichtet, doch effiziente und deutlich sichtbare Maßnahmen wurden
wegen fehlender Geldmittel nicht ergriffen. Sicherheitsschleusen gibt es in keinem Gericht im Land und genug Wachtmeister
für eine aktive Eingangskontrolle ebenfalls nicht.
Bellut: „Niemand will die Gerichte „dichtmachen“ oder verriegeln, wie die Ministerin es formuliert hat. Aber die Sicherheit in
den Gerichten wird nicht dadurch erhöht, dass eine Hausordnung aufgehängt wird und man eine Arbeitsgruppe über zwei
Jahre lang tagen lässt. Die geplanten Finanzmittel für bauliche Sicherheitsmaßnahmen von ca. 350.000 Euro jährlich,
dürften wegen der vorhandenen Sicherheitslücke unzureichend sein.“
Presseerklärung vom 18. Oktober 2011
Richterbund fordert: “„Der Rechtsstaat muss auch in der Fläche wahrgenommen werden“
Der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern warnt vor politischen Schnellschüssen bei der verabredeten
Gerichtsstrukturreform. Der Vorsitzende des Richterbunds, Peter Häfner, Direktor des Amtsgerichts Rostock: „Das Beispiel
Schleswig-Holstein hat gezeigt, dass durch die Schließung der kleinen Gerichte keine nennenswerten Einsparungen erzielt
werden. Und das Land Baden-Württemberg hat mehrfach untersucht, ob es seine Klein- und Kleinstgerichte nicht abschaffen
soll. Die Untersuchungen haben ergeben, dass auch kleine Gerichte effizient arbeiten. Die sparsamen Schwaben haben
daher von einer Reform abgesehen.“
Besorgt zeigt sich der Richterbund, dass die Schließung kleiner Amtsgerichte eine mögliche negative Außenwirkung erzielen
könnte.
Häfner: “Der Rechtsstaat muss auch in der Fläche Präsenz zeigen. Unsere kleinen Gerichte befinden sich vorwiegend in
ländlichen Bereichen, in denen wir ohnehin schon Probleme mit rechtsextremen Gruppierungen erkennen können. Hier
könnte der Rückzug der Gerichte als falsches Symbol verstanden werden.“
Eine Strukturreform darf auf keinen Fall einfach aus der Schublade gezogen werden. Vielmehr bedarf es einer genauen,
transparenten und alle Vor- und Nachteile erfassenden Analyse. Auf jeden Fall muss ein justizpolitischer Skandal, wie er sich
unlängst in Rheinland-Pfalz ereignet hat, vermieden werden. Dort wollte Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) ohne
nachvollziehbare Analyse und aus sachfremden Motiven heraus, die Schließung des Oberlandesgerichts Koblenz
durchsetzen. Die Bürger und Betroffenen waren empört und setzten nach einer Sammlung von über 30.000 Unterschriften
und auch bundesweiten Protesten durch, dass eine unabhängige Kommission mit der Erarbeitung eines
Gerichtsstrukturkonzepts befasst wurde.
Die Koaltion aus SPD und CDU haben angekündigt, eine Halbierung der Amtsgerichte umzusetzen. Nach Zeitungsberichten
hat der CDU-Verhandlungsführer Lorenz Caffier gesagt, „dass die Zahl der Amtsgerichte auf 8 (acht) halbiert“ werden solle
(Anmerkung: es gibt aber 21 (einundzwanzig) Amtsgerichte im Land).
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 21 Amtsgerichte, 4 Arbeitsgerichte, 4 Sozialgerichte, 4 Landgerichte, 4
Staatsanwaltschaften, 2 Verwaltungsgerichte, jeweils ein Oberlandesgericht, ein Landessozialgericht, ein
Landesarbeitsgericht, ein Oberverwaltungsgericht, ein Finanzgericht und das Landesverfassungsgericht.
Die Amts-, Arbeits- und Sozialgerichte sind jeweils erstinstanzlich zuständig. Hier werden die weitaus meisten Verfahren
behandelt. Vielfach treten Bürger dort auch ohne Rechtsanwälte auf.
Zu den „kleinen Gerichten“ werden Gerichte gezählt, die („nur“) mit 4-5 Richterstellen ausgestattet sind. Dies sind neben
den vier Arbeitsgerichten (in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund) auch folgende Amtsgerichte:
Wolgast, Anklam, Ueckermünde, Pasewalk, Hagenow, Ludwigslust, Bad Doberan, Ribnitz-Damgarten
aber auch die Amtsgerichte Waren, Neustrelitz, Grevesmühlen, Demmin und Bergen(Rügen) liegen nur knapp über dieser
Grenze.
Den höchsten „Bürgerkontakt“ haben die Amtsgerichte. Neben den allgemeinen Strafsachen und Zivilrechtsstreiten werden
vor den Amtsgerichten die Bußgeldverfahren (Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten) verhandelt. Die Amtsgerichte sind aber
auch für die Vielzahl von Betreuungsverfahren, Familienverfahren und sämtliche Erbverfahren zuständig. Die Amtsgerichte
entscheiden ferner tausendfach über die Erteilung sogenannter „Beratungsscheine“, mit denen rechtssuchende und finanziell
wenig leistungsfähige Einwohner kostenlose Erstberatung bei Rechtsanwälten erhalten.
Presseerklärung vom 12. Oktober 2011
Richterbund hofft auf positive Verfassungsgerichtsentscheidung zur Besoldungshöhe
Der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern hofft, dass nach der vorgestrigen Anhörung zur Besoldungshöhe von Beamten
und Richtern vor dem Bundesverfassungsgericht, der Gesetzgeber verpflichtet wird, die Besoldungen der Richter und
Staatsanwälte deutlich anzuheben.
Der Pressesprecher des Richterbundes MV, Richter am Amtsgericht Jörg Bellut: “Die aktuelle Besoldung halten wir für
verfassungswidrig. Im europäischen Vergleich liegt die Besoldung der deutschen Richter und Staatsanwälte (gemessen am
nationalem Durchschnittseinkommen) im unteren Drittel. Der Deutsche Richterbund (DRB) hat daher mehrere Musterklagen
vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützt. Die Justiz ist nicht nur chronisch unterbesetzt, es fehlen nach Schätzungen
des Deutschen Richterbundes bundesweit ca. 3000 Richter und Staatsanwälte, sie ist auch unterbezahlt. Trotz aller
notwendigen Sparzwänge der öffentlichen Haushalte muss die Justiz als dritte Säule des demokratischen Rechtsstaats
finanziell besser ausgestattet werden. Derzeit kostet die deutsche Justiz, die zu den weltweit besten Justizsystemen gezählt
wird, jeden Einwohner lediglich eine Currywurst mit Pommes im Monat, nämlich ca. 5,- €. Für die GEZ-Gebühren müssen die
Deutschen fast das Doppelte bezahlen, hier sind es 7,4 Milliarden im letzten Jahr gewesen.“
Hintergrund: Am Dienstag dem 11. Oktober fand vor dem Bundesverfassungsgericht eine mündliche Anhörung über die
Verfassungsbeschwerde eines Professors statt, der die Höhe seiner Bezüge als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche
Gebot der „amtsangemessenen Alimentierung“ aus Artikel 33 Grundgesetz gerügt hatte. Die Verfassungsrichter deuteten in
der mündlichen Verhandlung ebenfalls Bedenken an. Eine entsprechende Entscheidung hätte auch Einfluss auf die Höhe der
Besoldung der Richter und Staatsanwälte.
Nach der weltweiten Untersuchung des „World Justice Projects (WJP) im „Rule of Law Index 2011“ gehört die deutsche Justiz
in Zivilsachen zu der zweitbesten Justiz der Welt, in Strafsachen liegt die deutsche Justiz vorne auf Rang 9.
Der Ausspruch über die Kosten der Justiz in Höhe „einer Currywurst mit Pommes pro Monat“ stammt aus einer Erklärung des
ehemaligen Justizministers Baden-Württembergs, Ulrich Goll, vor dem Landtag BaWü.
Die aktuelle Ausgabe des FORUM ist erschienen. Sie finden diese auch hier online auf unseren Seiten.
Presseerklärung vom 29. Juni 2011
Richterbund befragt Parteien zur Justizpolitik. Wahlprüfsteine eingegangen
Der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern hat die demokratischen Parteien des Landes zu ihren Grundsätzen künftiger
Justizpolitik befragt. Besonders wichtig war es der größten Interessenvertretung der Richter und Staatsanwälte im Land, von
den Parteien zu erfahren, ob sie nach der Wahl ein eigenständiges Justizministerium erhalten wollen und ob sie bereit sind,
ein modernisiertes Richtergesetz zu schaffen.
Der Richterbund kritisiert seit Jahren, dass Staatsanwälte und Richter keine Mitbestimmungsrechte haben, während alle
anderen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst in wichtigen Angelegenheiten mitbestimmen können.
Der Pressesprecher des Richterbundes, Richter am Amtsgericht Parchim, Jörg Bellut: „Staatsanwälte und Richter haben ein
großes Interesse daran, bei wichtigen Entscheidungen mitreden zu können. Wenn es darum geht, Computersysteme
anzuschaffen, die die Arbeitsbedingungen prägen oder bei Fragen zur Sicherheit in den Gerichten ist es notwendig, den
Kolleginnen und Kollegen Mitbestimmungsrechte einzuräumen. Die jetzige Ungleichbehandlung mit anderen Beschäftigten im
öffentlichen Dienst ist nicht nachvollziehbar und nicht zeitgemäß.“
Erfreut zeigte sich der Richterbund darüber, dass alle Parteien an einem eigenständigen Justizministerium festhalten wollen.
Auch haben sich die meisten Parteien für eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte der Richter und Staatsanwälte und für
eine Modernisierung des Richtergesetzes ausgesprochen, nur die SPD hat sich vorbehalten, diesen Punkt noch zu
überprüfen.
Pressesprecher Jörg Bellut: „Mit diesen Wahlprüfsteinen haben wir eine gute Grundlage, die Versprechen der Parteien vor
der Wahl mit ihrer Umsetzung nach der Wahl zu kontrollieren. Wir werden hier konstruktiv mitarbeiten und die Parteien an
ihre Zusagen erinnern.“
Die Wahlprüfsteine finden Sie im aktuellen
FORUM >>>
Presseerklärung vom 09.03.2011
“Richterbund fordert deutliches Plus bei der Besoldung für Richter und Staatsanwälte”
Der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern fordert, dass die Besoldung der ca. 630 Richterinnen und Richter,
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Lande deutlich angehoben werden muss.
Seit Jahren werden Richter und Staatsanwälte, die zum höheren Dienst gehören, von einer gerechten und
amtsangemessenen Besoldungsentwicklung abgeschnitten. Die Einkommen der Juristen in der Privatwirtschaft und in großen
Rechtsanwaltskanzleien sind deutlich stärker gestiegen als die Einkommen der Richter und Staatsanwälte.
Auch der prozentuale Gehaltszuwachs in den niedrigeren Besoldungsstufen des öffentlichen Dienstes lag deutlich über dem
der Richter und Staatsanwälte.
In den derzeitigen Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst, fordern verdi und der Deutsche Beamtenbund für die
unteren und mittleren Besoldungsebenen etwa 5 % höhere Bezüge. In den weiter oben liegenden Bereichen könnten es
dagegen lediglich 1,2 % sein, womit noch nicht einmal ein Inflationsausgleich gewährt werden würde.
„Diese Schere darf sich nicht weiter öffnen.“, so der Vorsitzende des Richterbundes Mecklenburg-Vorpommern, der Direktor
des Amtsgerichts Rostock, Peter Häfner. „Obwohl wir als Richter und Staatsanwälte in den letzten Jahren eine um über zwei
bis drei Wochen deutlich höhere effektive Jahresarbeitszeit als andere Besoldungsgruppen aufweisen, wird die R-Besoldung
prozentual benachteiligt. Die Politik muss, bei allen verständlichen Sparanstrengungen, hier endlich umdenken.“
Auch im internationalen Vergleich sind die deutschen Richterinnen und Richter benachteiligt. Bereits am 30. September 2009
hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, die Gehälter von
Richtern und Staatsanwälten schrittweise zu erhöhen (Resolution 1685/2009, Nr. 5.4.2.). Deutschland ist das einzige Land
im Europarat, in welchem das Anfangsgehalt eines Richters 10 % unter dem Durchschnittseinkommen des betreffenden
Staates liegt (CEPEJ: Die europäischen Justizsysteme, Ausgabe 2008).
Mitgliederversammlung 2010
Am 03. November 2010 fand in Rostock die Mitgliederversammlung 2010 des Richterbundes M-V statt. Die Versammlung
wählte einen neuen Vorstand und neue Kassenprüfer.
Die bisherigen Vorstandsmitglieder Frau Dir’inAG Freese, Herrn OStA Fandel und Herrn RiAG Halfmann traten nicht mehr zur
Wahl an.
Dem neu gewählten Vorstand gehören an:
DirAG Peter Häfner (als Vorsitzender)
RiAG Jörg Bellut (als stellvertretender Vorsitzender)
StAin Susanne Jöns (als stellvertretende Vorsitzende)
stvDir’inAG Heike Paulmann (als Kassenwart)
RiAG Andreas Könning (als Schriftführer)
Als Kassenprüfer wurden gewählt:
Daneben beschloss die Mitgliederversammlung eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrages zum 01.01.2011 auf jährlich 132 € und
eine Satzungsänderung, wonach zukünftig für die Einladung zur Mitgliederversammlung die Textform ausreicht, also auch
per E-Mail möglich ist.
Presseerklärung vom 04.11.2010
„Direktor des Amtsgerichts Rostock, Peter Häfner, erneut zum Vorsitzenden des Richterbundes Mecklenburg-
Vorpommern gewählt. Kritik an der Justizministerin“
Rostock. In der Jahreshauptversammlung am Donnerstag den 03.November, wurde der Vorsitzende des Richterbundes M-V,
der Direktor des Amtsgerichts Rostock, Peter Häfner, einstimmig, bei eigener Enthaltung, wiedergewählt.
In seinem Jahresbericht kritisierte Häfner die Justizministerin Frau Uta-Maria Kuder scharf. Häfner warf der Justizministerin,
die bereits ihren Rückzug aus der Justizpolitik für das nächste Jahr angekündigt hat, da sie zur Landratswahl des
Großkreises Ostvorpommern kandidieren möchte, mangelnden Modernisierungswillen und fehlende politische
Gestaltungskraft vor.
Häfner: „Frau Kuder hat es nicht nur versäumt ein modernes Richtergesetz vorzubereiten, sie hat die Uhren sogar
zurückgedreht.“.
Der Richterbund kritisiert insbesondere, dass die Justizministerin, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der
Staatsanwälte und Richter weiter aktiv verhindert und die Chance auf ein modernes Richtergesetz in dieser Legislaturperiode
vertan hat. Auch hat die Justizministerin am eigentlich zuständigen Rechtsausschuss des Landtages vorbei, Änderungen in
das Richtergesetz eingefügt, die auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken beim Richterbund stoßen. Während Richter
derzeit nur auf eine Entscheidung des Richterdienstgerichts in den vorläufigen Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzt
werden dürfen, will Frau Kuder erreichen, dass Richter zukünftig allein durch das Justizministerium in den Ruhestand
versetzt werden können, dann, wenn irgendein ärztliches Attest, dass auch von einem vom Justizministerium beauftragtem
Arzt erstellt werden kann, eine Dienstunfähigkeit behauptet. Es wäre dann Sache des Richters sich gegen eine solche sofort
wirksame Entscheidung des Justizministeriums zu wehren. Damit wird die geltende Rechtslage in ihr Gegenteil verdreht. Der
Richterbund sieht darin nicht nur einen Verstoß gegen höherrangiges Statusrecht, sondern auch die Möglichkeit für
willkürliche Manipulationen eröffnet um „unliebsame“ Richter los zu werden. Häfner:“Wir haben den Eindruck gewinnen
müssen, dass die Justizpolitiker in allen Fraktionen des Landtages mehr Verständnis für die Stärkung der Unabhängigkeit der
Justiz entwickelt haben, als die Justizministerin. Frau Kuders Abschied aus der Justizpolitik können wir daher nicht
bedauern.“
FamFG-Kommentar geschenkt
Mit der neuesten Ausgabe der DRiZ erhalten die Mitglieder des Richterbundes eine kostenlose Ausgabe des FamFG-
Kommentars von Prütting auf CD-ROM.
Vortragsveranstaltung am 10. Mai 2010
Der Richterbund M-V lädt recht herzlich zu einem öffentlichen Vortrag ein.
„Böse oder verrückt?“
- Die psychiatrische Beurteilung von Verbrechern -
Professor Dr. med Hans-Ludwig Kröber, Chefarzt des Instituts für Forensische Psychiatrie der CHARITÉ - Universitätsmedizin
Berlin -
am Montag, den 10. Mai 2010,
um 15:00 Uhr
im Oberlandesgericht Rostock, Wallstraße,
Muss man psychisch gestört sein, um Straftaten zu begehen? Oder sind die Ehrlichen und Korrekten die Dummen? Was
muss ein Kind von Natur und Erwachsenen mitbekommen, um „gut“ sein zu können? Wer ist für sein Tun verantwortlich –
und wer handelt infolge Krankheit ohne Schuld?
Diese Fragen umkreisen die Themen „Schuldfähigkeit“ und „Gefährlichkeit“ und damit wichtige Arbeitsbereiche des
forensischen Psychiaters. Der Vortrag soll einige wissenschaftliche Hintergründe forensisch-psychiatrischer Begutachtung
erläutern, die gleichwohl durchaus aus dem sozialen und literarischen
Erfahrungsschatz des Juristen und Bürgers nachvollziehbar sind.
Prof. Dr. Kröber ist bundesweit in vielen prominenten Gerichtsverfahren als Sachverständiger tätig und bietet in seinem
Vortrag viele Informationen zu Hintergründen der psychiatrischen Beurteilung von Verbrechern, die sowohl für den Juristen
als auch für den interessierten Laien kurzweilig und interessant sind. Der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern lädt Sie
herzlich zu diesem Vortrag ein.
Eine Anmeldung ist nicht unbedingt erforderlich, allerdings wünschenswert.
Mit der neuesten Ausgabe der DRiZ erhalten die Mitglieder des Richterbundes eine kostenlose Ausgabe des ZPO-
Kommentars von Prütting auf CD-ROM.
Bereits im letzten Jahr verschenkte der herausgebende Kluwer-Verlag seinen BGB-Kommentar.
Einladung zur Podiumsdiskussion
Der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern lädt zu einer öffentlichen Podiumsdiskussion ein zum Thema
„Problematik des Richtervorbehalts bei Entnahmen von Blutproben".
Die Veranstaltung findet statt am
Donnerstag, den 04.03.2010, 14.00 Uhr
im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Rostock.
Nachdem jahrzehntelang in der gerichtlichen Praxis einhellig die Auffassung bestand, dass Polizeibeamte unter dem Verdacht
des Alkoholeinflusses stehende Verkehrsteilnehmer wegen Gefahr im Verzug selbständig einer Blutalkoholkontrolle zuführen
dürfen, wird diese Praxis in der letzten Zeit zunehmend in Frage gestellt. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster
Entscheidungen darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine individuelle richterliche Anordnung einzuholen ist.
Teilweise wurde auch ein Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt in § 81 a StPO
angenommen. Diese - allerdings nicht einheitliche - Rechtsprechung wirft zahlreiche Fragen auf:
- Unter welchen Voraussetzungen besteht Gefahr in Verzug?
- Bedarf es der Einrichtung eines richterlichen Bereitschaftsdienstes rund um die Uhr?
- Wie ist der Bereitschaftsdienst gegebenenfalls auszugestalten?
- Müssen Richter auf telefonischen Zuruf entscheiden?
- Besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Änderung von § 81 a StPO?
Als Podiumsgäste nehmen teil:
Direktorin des Amtsgerichts Stralsund Ulrike Kollwitz
Ministerialdirigent Dr. Walter Böttges, Justizministerium Schwerin
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Michael Kruse, OLG Rostock
Oberstaatsanwalt Dr. Olaf Juterzenka, Generalstaatsanwaltschaft Rostock
Leiter der Polizeidirektion Rostock Thomas Laum.
Moderation Peter Häfner, Vorsitzender des Richterbundes M-V
Es ist vorgesehen, dass nach den Beiträgen der Podiumsgäste jeweils die Möglichkeit für Fragen und Diskussionen besteht.
Generalstaatsanwalt M-V kein politischer Beamter mehr
Als letztes Bundesland hat nun endlich auch M-V den Status des Generalstaatsanwaltes als politischen
Beamten abgeschafft und damit eine langjährige Forderung des Richterbundes erfüllt.
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Oberstaatsanwalt Frank erklärte dazu:
"Seit dem 1.1.2010 ist der Generalstaatsanwalt in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland kein politischer Beamter
mehr. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat damit als letztes Bundesland eine seit langem vom Deutschen Richterbund
erhobene Forderung erfüllt. Justizministerin Kuder hat selbst das richtige Signal zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz
gegeben: Der bloße Anschein politischer Abhängigkeit und Strafverfolgung passen nicht zusammen. Ich bin über die