AKTUELLE MELDUNGEN:
ZPO-Kommentar geschenkt
Mit der neuesten Ausgabe der DRiZ erhalten die Mitglieder des Richterbundes eine kostenlose Ausgabe des ZPO-
Kommentars von Prütting auf CD-ROM.
Bereits im letzten Jahr verschenkte der herausgebende Kluwer-Verlag seinen BGB-Kommentar.
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Einladung zur Podiumsdiskussion
Der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern lädt zu einer öffentlichen Podiumsdiskussion ein zum Thema
„Problematik des Richtervorbehalts bei Entnahmen von Blutproben".
Die Veranstaltung findet statt am
Donnerstag, den 04.03.2010, 14.00 Uhr
im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Rostock.
Nachdem jahrzehntelang in der gerichtlichen Praxis einhellig die Auffassung bestand, dass Polizeibeamte unter dem Verdacht
des Alkoholeinflusses stehende Verkehrsteilnehmer wegen Gefahr im Verzug selbständig einer Blutalkoholkontrolle zuführen
dürfen, wird diese Praxis in der letzten Zeit zunehmend in Frage gestellt. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster
Entscheidungen darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine individuelle richterliche Anordnung einzuholen ist.
Teilweise wurde auch ein Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt in § 81 a StPO
angenommen. Diese - allerdings nicht einheitliche - Rechtsprechung wirft zahlreiche Fragen auf:
- Unter welchen Voraussetzungen besteht Gefahr in Verzug?
- Bedarf es der Einrichtung eines richterlichen Bereitschaftsdienstes rund um die Uhr?
- Wie ist der Bereitschaftsdienst gegebenenfalls auszugestalten?
- Müssen Richter auf telefonischen Zuruf entscheiden?
- Besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Änderung von § 81 a StPO?
Als Podiumsgäste nehmen teil:
Direktorin des Amtsgerichts Stralsund Ulrike Kollwitz
Ministerialdirigent Dr. Walter Böttges, Justizministerium Schwerin
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Michael Kruse, OLG Rostock
Oberstaatsanwalt Dr. Olaf Juterzenka, Generalstaatsanwaltschaft Rostock
Leiter der Polizeidirektion Rostock Thomas Laum.
Moderation Peter Häfner, Vorsitzender des Richterbundes M-V
Es ist vorgesehen, dass nach den Beiträgen der Podiumsgäste jeweils die Möglichkeit für Fragen und Diskussionen besteht.
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Generalstaatsanwalt M-V kein politischer Beamter mehr
Als letztes Bundesland hat nun endlich auch M-V den Status des Generalstaatsanwaltes als politischen Beamten abgeschafft
und damit eine langjährige Forderung des Richterbundes erfüllt.
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Oberstaatsanwalt Frank erklärte dazu:
"Seit dem 1.1.2010 ist der Generalstaatsanwalt in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland kein politischer Beamter
mehr. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat damit als letztes Bundesland eine seit langem vom Deutschen Richterbund
erhobene Forderung erfüllt. Justizministerin Kuder hat selbst das richtige Signal zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz
gegeben: Der bloße Anschein politischer Abhängigkeit und Strafverfolgung passen nicht zusammen. Ich bin über die
Entscheidung des Landes und das Inkrafttreten des Gesetzes sehr froh. Denn der Status eines Staatsanwalts, der sich
gleichsam als weisungsabhängiger höherer Strafverfolgungsbeamter in ständiger Übereinstimmung mit den grundsätzlichen
politischen Ansichten und Zielen der Regierung befinden muss und von dieser ohne Angabe von Gründen jederzeit entlassen
werden kann, ist weder mit dem gesetzlichen Ermittlungsauftrag noch mit dem Leitbild einer rechtsstaatlichen
Staatsanwaltschaft vereinbar."
Die Abschaffung ist Teil des im Dezember durch den Landtag beschlossenen Gesetzes zur Neuordnung des Beamtenrechts.
Damit wurde der § 40 des Landesbamtengesetzes geändert, der bislang - neben Staatssekretären, dem Sprecher der
Landesregierung und dem Leiter der Abteilung für Verfassungsschutz im Innenministerium - auch den Generalstaatsanwalt
als politischen Beamten vorgesehen hatte. Politische Beamte können jederzeit ohne Angabe von Gründen in den
einstweiligen Ruhestand versetzt werden. In Mecklenburg-Vorpommern ist von dieser Möglichkeit in der Vergangenheit auch
bereits Gebrauch gemacht worden. So wurde der frühere Generalstaatsanwalt Alexander Prechtel durch den damaligen
Ministerpräsidenten (und Justizminister) Harald Ringstorff im Jahre 1999 in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
Zuletzt hatte Brandenburg im April 2009 den Status des Generalstaatsanwalts als politischen Beamten abgeschafft.
Jede Interessenvertretung lebt vom Engagement seiner Mitglieder. Wenn wir etwas für die Justiz und
die Richterinnen und Richter, die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in diesem Land erreichen
wollen, brauchen wir Ihre Unterstützung und Ihre aktive Mitarbeit. Machen Sie mit und werden Sie
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Richterbund M-V, 2010
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